
Lohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt für Betriebe jeder Größe.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfasst die monatliche Abrechnung der Mitarbeitenden sowie alle damit verbundenen Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.
Leistungsumfang
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Anmeldung und Verwaltung von Mitarbeitenden bei Sozialversicherungsträgern
- Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Verdienstbescheinigungen
- Beratung zu Minijobs, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung
Häufige Fragen
- Bis wann müssen Bewegungsdaten vorliegen?
- Neueinstellungen, Änderungen und Fehlzeiten sollten rechtzeitig vor dem jeweiligen Auszahlungstermin gemeldet werden, damit die Abrechnung fristgerecht erfolgt.
- Werden auch Minijobs abgerechnet?
- Ja, die Lohnbuchhaltung umfasst auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Teilzeitkräfte.
- Wer erhält die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt?
- Meldungen an Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft und Finanzamt werden elektronisch übermittelt.
