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SCHWEER STEUERBERATUNG

Lohnbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt für Betriebe jeder Größe.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfasst die monatliche Abrechnung der Mitarbeitenden sowie alle damit verbundenen Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.

Leistungsumfang

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Anmeldung und Verwaltung von Mitarbeitenden bei Sozialversicherungsträgern
  • Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
  • Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Verdienstbescheinigungen
  • Beratung zu Minijobs, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung

Häufige Fragen

Bis wann müssen Bewegungsdaten vorliegen?
Neueinstellungen, Änderungen und Fehlzeiten sollten rechtzeitig vor dem jeweiligen Auszahlungstermin gemeldet werden, damit die Abrechnung fristgerecht erfolgt.
Werden auch Minijobs abgerechnet?
Ja, die Lohnbuchhaltung umfasst auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Teilzeitkräfte.
Wer erhält die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt?
Meldungen an Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft und Finanzamt werden elektronisch übermittelt.

Fragen zu Lohnbuchhaltung?