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SCHWEER STEUERBERATUNG

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen, Nachfolgeberatung

Prüfung von Erbverträgen und Testamenten, Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Erbschaft und Schenkung lösen steuerliche Pflichten aus, deren Höhe von Freibeträgen, Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert abhängt. Eine steuerliche Prüfung im Vorfeld schafft Planungssicherheit.

Leistungsumfang

  • Prüfung von Erbverträgen und Testamenten aus steuerlicher Sicht
  • Beratung zu vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten
  • Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung von Immobilien zur Ermittlung angemessener Grundstückswerte

Häufige Fragen

Wann fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an?
Die Höhe hängt von Freibeträgen, Verwandtschaftsgrad und dem Wert des übertragenen Vermögens ab; eine steuerliche Prüfung im Vorfeld schafft Planungssicherheit.
Wird auch Immobilienvermögen bewertet?
Ja, bei Immobilien wird der steuerlich relevante Grundstückswert im Rahmen der Bewertung ermittelt.

Fragen zu Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen, Nachfolgeberatung?