
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen, Nachfolgeberatung
Prüfung von Erbverträgen und Testamenten, Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Erbschaft und Schenkung lösen steuerliche Pflichten aus, deren Höhe von Freibeträgen, Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert abhängt. Eine steuerliche Prüfung im Vorfeld schafft Planungssicherheit.
Leistungsumfang
- Prüfung von Erbverträgen und Testamenten aus steuerlicher Sicht
- Beratung zu vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten
- Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
- Bewertung von Immobilien zur Ermittlung angemessener Grundstückswerte
Häufige Fragen
- Wann fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an?
- Die Höhe hängt von Freibeträgen, Verwandtschaftsgrad und dem Wert des übertragenen Vermögens ab; eine steuerliche Prüfung im Vorfeld schafft Planungssicherheit.
- Wird auch Immobilienvermögen bewertet?
- Ja, bei Immobilien wird der steuerlich relevante Grundstückswert im Rahmen der Bewertung ermittelt.
